Medizin Themen-BlogDen nationalen juristischen und finanziellen Rahmen für die Ausübung der Heilkunde stellt das jeweilige Gesundheitssystem eines Staates dar. Sie legen nicht nur Leistungsumfang und Bezahlung fest, sondern regulieren in zunehmendem Maße auch die konkrete Leistungserbringung und Qualitätskontrolle. Die Gesundheitssysteme unterliegen kulturellen und politischen Einflüssen und unterscheiden sich sehr voneinander auch in Staaten von ähnlicher Wirtschaftskraft. So gibt es entwickelte Nationen mit nationalen, steuerfinanzierten Gesundheitsdiensten (z. B. Großbritannien), oder mit weitgehend unregulierten Anbietermärkten (z. B. die USA). In anderen europäischen Staaten gibt es regulierte Märkte mit starkem öffentlichen Sektor; z. B. trägt in Deutschland die öffentliche Hand über die Gesetzliche Krankenversicherung und die staatlichen Klinikzuschüsse ca. 80 Prozent der gesamten Ausgaben zur Krankenbehandlung.
Eine verbreitete Klassifikation der medizinischen Versorgung unterscheidet drei Sektoren:
* Die medizinische Grundversorgung (primary care, „Hausarztmedizin“) wird von Arztpraxen, allgemeinen Krankenhausambulanzen und anderen öffentlichen ambulanten Einrichtungen getragen. Etwa 90 Prozent der akuten und chronischen Gesundheitsprobleme sollen auf dieser kostengünstigen und flächendeckenden Ebene behandelt werden.
Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin und der Veterinärmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (siehe: Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt dabei eine Sonderstellung ein
Zum Bereich der Medizin gehören neben der Humanmedizin (siehe auch Medizinische Fakultät) die Veterinärmedizin (Tierheilkunde/Tiermedizin), in einem weiteren Verständnis auch die Phytomedizin (Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen). In diesem umfassenden Sinn ist Medizin die Lehre vom gesunden und kranken Lebewesen.
Grundlagen der modernen zunehmend evidenzbasierten Medizin bilden die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), speziell Humanbiologie, Anatomie, Biochemie, Physiologie, ergänzt durch Psychologie und Sozialwissenschaften (vgl. Medizinsoziologie, Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsökonomie). Aufgrund der mangelnden Theoriebildung – die für Wissenschaft als grundlegend gilt – kann die Medizin jedoch nur sehr eingeschränkt als Wissenschaft bezeichnet werden. Die Evidenzbasierung versucht hier Abhilfe zu schaffen, indem Therapiemaßnahmen zunehmend an aktuellen Forschungsergebnissen ausgerichtet werden. Am grundsätzlichen Versuch-und-Irrtum-Vorgehen der medizinischen Grundlagenforschung, die beinah ausschließlich auf Nachbardisziplinen angewiesen ist, ändert dieser Fortschritt aber bisher nichts. Dennoch bildet die Medizin zusammen mit den Naturwissenschaften in der heutigen Wissenschaftslandschaft, insbesondere an Universitäten, einen Eckpfeiler der Forschung und Finanzierung, womit auch ihr hohes Ansehen in der Allgemeinheit teilweise begründet werden kann. Dies wurde zuletzt im Rahmen der Exzellenzinitiative deutlich.
Die Geschichte der Medizin zeigt oft nebeneinander sehr unterschiedliche medizinische Konzepte zwischen Aberglaube, metaphysischen Vorstellungen, Erfahrungswissen und der Anwendung überwiegend naturwissenschaftlicher Forschungsergebnisse. Im Gegensatz dazu werden in der heutigen Medizin neue Erkenntnisse üblicherweise nach wissenschaftlichen Grundsätzen gewonnen und zunehmend durch Studien belegt. Auch Erkenntnisse, die lange Zeit in der Medizin als gesichert galten, werden vermehrt unter strengen Bedingungen überprüft und dabei nicht selten als Irrtum erkannt.
Von der wissenschaftlichen Medizin nicht anerkannte Diagnose- und Behandlungsverfahren werden von deren Anhängern häufig als „Alternativmedizin“, „Komplementärmedizin“, „Erfahrungsmedizin“ oder ähnlich bezeichnet. Konzepte aus diesem Spektrum (vgl. Liste alternativmedizinischer Behandlungsmethoden) finden jedoch Eingang in die „Evidenzbasierte Medizin“, wenn ihre Wirksamkeit und Anwendungssicherheit in anerkannten wissenschaftlichen Studien nachgewiesen wird. Andere Konzepte, deren Wirkung nicht über Placeboeffekte hinausgeht, gelten auch als Paramedizin oder Quacksalberei.
Heilkunde wird von Ärzten und in einem begrenzten Umfang auch von Heilpraktikern ausgeübt. Psychotherapie wird auch von psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ausgeübt.
Andere Gesundheitsberufe (wie z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger in Altenheime, MTAs, OTAs, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Rettungsassistenten und andere) sind im rechtlichen Sinn in vielen Ländern nicht zur selbständigen Ausübung der Heilkunde legitimiert.
Im medizinischen Alltag werden wissenschaftlich gewonnene Erkenntnisse mit der ärztlichen Intuition und Erfahrung kombiniert, um dem individuellen Patienten gerecht zu werden.
Dabei ist zunächst die persönliche Therapeuten-Patient-Beziehung wesentlich, die immer dann entsteht, wenn jemand mit einem Gesundheitsproblem Hilfe sucht. Sowohl Ärzte als auch andere Heilberufe entwickeln solche Beziehungen zu ihren Patienten. Nur auf Basis dieser Vertrauensbeziehung können gültige Daten zur Krankengeschichte (Anamnese) erhoben werden und eine gründliche klinische Untersuchung durchgeführt werden. Technische Verfahren zur medizinischen Untersuchung mithilfe eines Labors, bildgebende Verfahren wie z. B. Röntgen, und viele andere Untersuchungsverfahren wie z. B. das Elektrokardiogramm, ergänzen die gesammelten Informationen. Zur ärztlichen Kunst gehört es, die Vielzahl der Fakten und Beobachtungen zur Diagnose zu integrieren. Nur eine korrekte Diagnose ermöglicht die erfolgreiche Therapie.
Medizinische Behandlungsziele sind die Prävention (Vorbeugung) von Erkrankungen oder von deren Komplikationen; die Kuration (Heilung) von heilbaren Erkrankungen, oder die Palliation (Linderung) der Beschwerden in unheilbaren Situationen. Auch die Rehabilitation (Wiederherstellung) der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Patienten ist Aufgabe der Medizin. Ärzte und nichtärztliche Therapeuten erstellen dafür Behandlungspläne und überwachen den Behandlungsverlauf in der Krankenakte. Diese patientenbezogenen Unterlagen sind gleichzeitig Dokumente von juristischer Bedeutung.
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