Kreditvergleich Themen-BlogPrivate Kunden sind in der Regel abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.
Für die Kreditaufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen oder/und Auskünften der SCHUFA.
* Verfügungskredite sind eine besondere Form des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
* Anschaffungskredite sind Darlehen für einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
* Als Baufinanzierungen werden Darlehen bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt. Neben meist für einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zinsen fallen verschiedene Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Gebühren für die Sicherheitenbestellung. Üblich sind Auszahlungsabschläge (Disagio), die die Zinsbelastung reduzieren.
* Zwischenfinanzierungen sind meist endfällige Barkredite zur Vorfinanzierung von Bauspardarlehen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen.
* Vorfinanzierungen sind Barkredite die beispielsweise die Zeit bis zum Eingang einer Zahlung aus einer Lebensversicherung oder dem Erlös aus einem Immobilienverkauf gewährt werden
* Wertpapierkredite sind Barkredite, die gegen Verpfändung von Wertpapieren gewährt werden, hier gelten meist feste Regeln für die Beleihung von Wertpapieren.
* Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften für Anzahlungen oder Mieten.
Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehn. Ein Darlehn ist die vertraglich bedungene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehn) durch den Darlehnsgeber (Dargeber) an den Darlehnsnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehn durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehnsvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt. Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet, dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.
Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.
Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden.
Es gibt ein paar grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.
Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit. Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets denselben Gegenstand zurückzugewähren haben. Daher ist ihnen nur eine Nutzung der Miet, - Pacht- oder Leihsache gestattet (Gebrauchsvorteile und bei der Pacht auch Ziehung der Früchte aus der Muttersache). Der Kreditnehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Herrschaftsgewalt über die kreditiere Geldsumme oder Waren. Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren.
Von der Miete, Pacht und Leihe unterscheidet sich ein Kredit auch dadurch, dass eine Verpflichtung des Kreditgebers den kreditierten Gegenstand dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen, im allgemeinen nicht besteht. So sind Stundungen häufig reine Kulanz. Auch Wechsel ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet anzunehmen. Der Darlehnsvertrag ist je nach Rechtsordnung als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehnsvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehnsvertrags für den Darlehnsgeber die Pflicht die vereinbarte Darlehnsvaluta dem Darlehnsnehmer zur Verfügung zu stellen (Theorie vom Konsensualvertrag, jetzt § 488 BGB). Nach der Theorie vom Realvertrag wird der Darlehnsvertrag erst mit Auszahlung der Darlehnsvaluta wirksam (§607 BGB a.F., §983 ABGB oder römisches Recht).
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehnsverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes Zinsen zu zahlen sind.
Daneben bedeutet bei jemandem „Kredit haben“ auch „etwas guthaben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
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