Jobs Themen-BlogHeute wird die Berufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern ihre Grenzen in dem Grundrecht der Berufsfreiheit.
Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (Referendariat) nachweisen kann.
Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der Meister-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, kennt man diese Einschränkung nicht.
Alle erfolgreich sozial heraus gebildeten Berufe entwickeln eine (mehr oder minder ausgeprägte) ethik.
Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung) entsprechende Stellenangebote findet man in den einschlägigen Tageszeitungen. Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)
Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch Ausbildung, durch Praxis oder Selbststudium oder durch Zuschreibung (adscription) (etwa bei Erbfolge [z. B. Bauer, zünftiger Handwerker, Reichs-Kämmerer], Detektiv Berlin oder durch Gelöbnisse (Beamte) oder durch Weihe (Priester)) erworben.
Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie verfügen also über Jahrhunderte lange Traditionen, da viele von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die soziale Erscheinung auffälliger Berufsvererbung.
Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmiede, Zimmerleute, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger, Wächter (Schutz-/Wachmann) oder auch Prostituierte. Seit dem Mittelalter fanden sich die Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, welche auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Doch gliederten sich auch „Unehrliche“ Berufe aus.
In einigen Berufen wird auf die „Berufung“ des/der Einzelnen von 'oben' oder von 'innen' besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter).
Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerkliche Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort.
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