Girokonto Themen-BlogIn Deutschland sind die Geldinstitute bei der Eröffnung eines neuen Girokontos verpflichtet, die Legitimation zu überprüfen. Dazu muss ein gültiger Pass oder eine Meldebestätigung vorgelegt werden.
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker. Seltener erhält der Kunde Auszüge per Post. Zunehmend wird der Kontoauszug auch elektronisch bereitgestellt.
In regelmäßigen Abständen (meist quartalsweise) rechnet die Bank das Konto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß AGB muss der Kunde diesen Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten.
Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit, das Konto zu kündigen.
Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden.
Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.
Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt. Dies wird als Dispositionskredit („Dispo“) vertraglich vereinbart. Daneben gibt es teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung über den Dispo hinaus, bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bonität sowie in Deutschland die Akzeptanz der Schufa-Klausel.
Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.
Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der Maestro-Karte (früher Eurocheque-Karte) und Kundenkarte.
Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Banken, die kostenlose Girokonten anbieten, was jedoch meistens an Bedingungen geknüpft wird. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos.
Wann die ersten Konten entstanden sind, die man als Girokonten bezeichnen könnte, ist nicht eindeutig bekannt. Das in islamischen Ländern bekannte Hawala-Finanzsystem arbeitet ebenfalls mit Konten (allerdings nur zwischen den als Bank fungierenden Händlern) wurde bereits 1327 dokumentiert, es gab jedoch schon Jahrhunderte zuvor Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten.
Im Spätmittelalter breitete sich von Italien aus unter Kaufleuten eine Form von kontenmäßiger Verrechnung in Europa und letztlich weltweit aus, die ein direkter Vorläufer der heutigen Girokonten ist.
Vor der flächendeckenden Einführung des modernen Girokontos wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt in so genannten Lohntüten. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Ab 1906 bot die PTT der Schweiz Girokonten unter der Bezeichnung Postscheckdienst an. Noch in den 1950er Jahren gab es die Lohntüte. Heute erfolgt die Auszahlung der Gehälter sowie der überwiegende Teil von Zahlungen über Girokonten.
Da Girokonten dadurch eine hohe Bedeutung erhalten haben, besteht seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), wonach alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen (Jedermann-Konto).
In Frankreich und Belgien gibt es entgegen der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Kontrahierungszwang. Entgegen der weitläufigen Meinung besteht in Deutschland für viele Sparkassen kein Kontrahierungszwang, d. h. das Kreditinstitut kann unter Umständen die Eröffnung eines Kontos ablehnen.
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