Gewinnspiele Themen-BlogDie von den Sendern aufgestellten Regeln stellen sicher, dass nur wenige Gewinne ausgezahlt werden müssen. Offene Betrugshandlungen wie etwa heimlich gesperrte Leitungen oder eine Lösungsänderung während des Spiels würden die Sender einem hohen Risiko aussetzen und sind bei der Überwachung durch die Landesmedienanstalten bislang nicht aufgefallen. Auch wettbewerbsrechtliche Prüfungen sind zugunsten der Veranstalter ausgefallen.
In Deutschland wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb am 22. Dezember 2005 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u. a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.“
Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z. B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet.
Moderatoren, wie bei 9Live die aus Big Brother bekannten Alida-Nadine Lauenstein oder Jürgen Milski, haben die Aufgabe, die Zuschauer zum Anrufen zu motivieren. Kennzeichnend sind Ausrufe wie „Das kann doch nicht sein, dass ganz Deutschland schon schläft“ (bei Nachtsendungen) oder „das sind ganz leichte Begriffe“.
Unabhängig davon, ob Anrufer zum Moderator durchgestellt oder ob sie nur auf eine Bandansage geleitet werden, bezahlen sie 0,50 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom oder 0,70 Euro pro Anruf aus Österreich. Der Sender verdient damit pro Anruf mindestens 0,25 Euro bis maximal 0,32 Euro.
Obwohl das Anrufen nur Personen ab 18 Jahren erlaubt ist, darf der Sender sein Programm auch tagsüber zu jugendschutzrelevanten Zeiten ausstrahlen. Eine altersbezogene Zugangskontrolle, wie sie bei Spielhallen und Spielcasinos vorgeschrieben ist, findet nicht statt. Aus technischer Sicht wäre eine Zugangskontrolle auf das TV-Spielangebot durch Zugangsberechtigungssysteme möglich (vgl. Jugendschutz-Zugangskontrolle beim Bezahlfernsehsender Premiere).
Die beworbene Gesamtgewinnsumme wird oftmals nur ausgespielt, wenn ein zusätzlicher Online Casino Bonus oder Titan Poker Bonus Glücksspiel gewonnen wird. Die Chancen hierzu liegen meist im Promillebereich.
Die Sender verzichteten bis zur Selbstverpflichtung im Jahre 2007 (siehe oben) im Normalfall auf jegliche Erläuterung des korrekten Lösungswegs.
Durch anscheinend willkürlich eingeblendete „Countdowns“ wird suggeriert, dass mit Ablauf derselben ein Anrufer gewinnt. Das Spiel läuft in Folge jedoch meist weiter, indem weitere „Countdowns“ eingeblendet oder „Jackpot-Gewinne“ zugesichert werden.
Durch verschiedene Ansagen der Moderatoren wird der Eindruck erweckt, dass aktuell niemand beim Sender anrufe und deshalb die individuellen Gewinnchancen erhöht seien.
So hat z. B. die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) zwei Ausgaben der Sat.1-Sendung Quiz Night beanstandet, da Zuschauer durch irreführende Angaben unter Zeitdruck gesetzt wurden.
Den möglichen Geldpreisen von mehreren 100 Euro bis einigen 1000 Euro steht der Einsatz in Form eines erhöhten Verbindungsentgelts für den Telefonanruf über eine Mehrwertdienstnummer gegenüber.
In der Vergangenheit wurden im TV-Bereich häufig verschiedene auf den ersten Blick einfache Rätselvarianten mit Schautafeln oder eingeblendeten Standbildern („Zählen Sie alle Tiere“) vorgestellt, deren Lösungswege aber mitunter kaum nachvollziehbar waren. Dies rief die Landesmedienanstalten auf den Plan, die die Veranstalter zur Erstellung und vor allem zur Einhaltung einer Selbstverpflichtung drängten. In der Folge ging die Entwicklung teilweise hin zu eigentlich leicht lösbaren Rätseln, die aber auf den ersten Blick schwierig erscheinen und vom Moderator auch entsprechend dargestellt werden.
Oft finden sind auch Spiele, bei denen die Zuschauer Wörter erraten sollen, die einen vorgegebenen Wortteil (z. B. „Box…“) gemeinsam haben. Die zu Beginn erratenen Begriffe (Bsp.: Boxfan, Boxkampf) unterscheiden sich dabei häufig vom Rest der gesuchten Lösungen, die oftmals ungebräuchlichere, teilweise nicht einmal im Duden vorkommende Wortzusammensetzungen sind (Bsp.: Boxbehörde, Boxerschmiere, Boxhochburg, Boxboom, Boxgarde)
Bei Spielen, bei denen aus einer bestimmten Menge vorgegebener Buchstaben ein gesuchtes Wort gebildet werden muss, sind die Buchstaben nicht selten so angeordnet, dass beim einfachen Lesen Zeile für Zeile von rechts nach links ein vermeintlich bekanntes Wort entsteht, das jedoch falsch geschrieben ist oder einen Neologismus darstellt und deshalb nicht als Lösung zulässig ist.
In Rechenaufgaben sind je nach Aufgabenstellung auch römische oder ausgeschriebene, rückwärts zu lesende Ziffern zu berücksichtigen.
Anfänglich wurden diese Call-in-Gewinnspiele in Deutschland nur von dem Fernsehsender 9Live angeboten. Mittlerweile haben viele Fernsehsender (u. a. Sat.1, ProSieben, kabel eins, DSF, Das Vierte, Tele 5, NICK, VIVA, bis 2007 die Sender der RTL Group) das Format meist in der Nachtschiene übernommen. Auch für den Hörfunk haben so genannte telefonische Mehrwertdienste in Verbindung mit Gewinnspielen als zusätzliche Einnahmequelle an Bedeutung gewonnen. Nur auf den ersten Blick handelt es sich um Geschicklichkeitsspiele. Da der Zufall eine wesentlich größere Rolle spielt, handelt es sich einem Urteil des Landgerichts Freiburg zufolge um – auf Grund des geringen Einsatzes – legale Glücksspiele.
In der Schweiz ist die Ausstrahlung von 9Live und von diesem Fernsehsender produzierten Formaten untersagt, da es sich um „verbotene lotterieähnliche Gewinnspiele“ oder "Poker Bonus Full Tilt" handelt. Dies wird mit der Chancenungleichheit der Teilnehmenden sowie mit der Intransparenz der Formate begründet. So wären die Formate nur dann erlaubt, wenn die Teilnahme an den Gewinnspielen auch kostenlos möglich wäre. In der Schweiz kann der Zuschauer deshalb auch kostenlos über Internet, WAP mitmachen. In der Schweiz läuft die Sendung "Swissquiz" und "Swissquiz 2Night" parallel auf den Kanälen Star TV, 3+, VIVA und U1 TV tagsüber und in der Nacht während mehrerer Stunden. Die Sendungen werden von der Call Active GmbH in München produziert. Der Sender Star TV übernimmt in der Nacht das Programm von 9Live.
In Österreich gibt es – neben den aus Deutschland stammenden oben genannten Sendern – auf ATV und Puls TV (Wien) „eigene“ Gewinnspiele Lösungen.
Seit 2004 produziert 9live für die Sender Channel 4 und später für Five aus Großbritannien. Mitte September startet 9Live ein vierstündiges Programmfenster von 21:30 Uhr bis 01:30 Uhr auf dem arabischen Fernsehsender mLive. Der Sender strahlt sein Programm via Eutelsat und Arabsat in mehr als 22 Länder aus (u. a. Syrien, Jordanien, Irak, Kuwait, Tunesien, Marokko, Ägypten, Algerien).
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