Finanzierung Themen-BlogFactoring ist grundsätzlich eine Form des Outsourcing. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens oder ein Ausschnitt daraus an die Factoring-Gesellschaft verkauft und im Gegenzug erhält man die sofortige Zahlung des Kaufpreises. Meist werden 90 Prozent bevorschusst. Die restlichen 10 Prozent werden ausbezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird. Beim Factoring handelt es sich um einen „true sale“, das heißt, die Factoring-Gesellschaft wird Eigentümerin der Forderung und hat damit auch das Ausfallrisiko.
Unterschieden werden (a) das „Inhouse-Verfahren“ (das Debitorenmanagement wird vom Forderungsverkäufer selbst weitergeführt) und (b) das „Full-Service-Verfahren“ (das Forderungsmanagement wird vom Factor übernommen).
Weiterhin gibt es das (a) „stille Verfahren“ (der Forderungsverkauf wird gegenüber den Debitoren nicht offen gelegt; immer nur im Zusammenhang mit dem Inhouse-Verfahren und nur bei guten Bonitäten) und das (b) „offene Verfahren“ (der Forderungsverkauf wird den Kunden angezeigt) bei dem Postbank Privatkredit. Ein Sonderfall ist das Fälligkeitsfactoring, das die Forderungen zu 100 Prozent gegen Ausfälle absichert, aber keine Finanzierungsfunktion hat.
Vorteile des Factoring:
* Schonung der Liquidität
Nachteil:
* hohe Kosten durch Factoring-Gesellschaft, die ein Teil des Risikos über den Preis auf den Factoring-Kunden abwälzt.
Ein forderungsbesichertes Wertpapier (asset-backed security) ist ein Spezialform des Factorings. Hierbei werden die Forderungen (assets) nicht an einen Factor, sondern an eine speziell eingerichtete Ankaufsgesellschaft (SPV) verkauft, die diese verbrieft und als Commercial Papers (CP) am Kapitalmarkt platziert. Käufer dieser CPs sind institutionelle Anleger wie Kreditinstitute und Versicherungen. Um das Ausfallrisiko der Anleger zu verringern, werden die zugrundeliegenenden Forderungen weitreichend abgesichert (credit enhancement, zum Beispiel durch eine Warenkreditversicherung oder durch Fälligkeitsfactoring) und die Ankaufsgesellschaft von Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody’s oder Fitch Ratings) beurteilt. Im Vergleich zum Factoring ist die Finanzierung deutlich günstiger. Allerdings ist ABS nur für große Unternehmen (Umsatz > 500 Mio. EUR) geeignet. Inzwischen gibt es auch Varianten für mittelständische Unternehmen (M-ABS), indem Forderungsbestände mehrerer Unternehmen in einem Pool gebündelt werden. Für diese Variante ist ein Forderungsbestand von mindestens 5 Mio. EUR erforderlich.
Als Fremdfinanzierung werden alle Finanzierungsvorgänge bezeichnet, durch die dem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Fremdfinanzierung betrifft in aller Regel eine Finanzierung durch unabhängige Finanz-Portale oder Kredite online vergleichen, das heißt das Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in das Unternehmen. Aufgrund der fehlenden Mitspracherechte und Beteiligung am Gewinn/Verlust für die Kreditgeber, wird zur Gegenleistung ein Zins bezahlt. Dieser umfasst in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen entsprechenden Risikoaufschlag, der sich nach Umfang der Sicherheiten und geschätztem Risiko richtet. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.
Kredite werden gewöhnlich nach ihrer Laufzeit unterschieden:
* langfristige Kredite: Eigenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zu den Finanzen zur Verfügung gestellt wird, d.h. bei der die Anteilseigner (Eigentümer) dem Unternehmen Mittel zuführen. Sie ist auch als „Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung“ bekannt. Die Zuführung von Eigenkapital kann durch Erhöhung der Einlagen geschehen oder durch Aufnahme von neuen Gesellschaftern, welche neue Einlagen mitbringen. Ebenfalls zur Eigenfinanzierung gehört die Selbstfinanzierung. Da hier das Kapital aber von „Innen“, das heißt aus dem Unternehmensprozess kommt, ist die Selbstfinanzierung Teil der Innenfinanzierung. Die Eigenfinanzierung ist somit kein Unterpunkt der Außenfinanzierung, sondern der Außen- und Innenfinanzierung zuzurechnen.
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (Aktiengesellschaft, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Vor allem für den Anleger besteht hier der Nachteil in der geringen Fungibilität der Anteile, so dass sie sich längerfristig binden müssen.
Statt dessen müssen die Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (nur begrenzt möglich wegen limitierten Vermögen der Gesellschafter) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden, ändern sich die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse. Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen Kommanditisten bis hin zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist vorab hervorzuheben, dass Rückstellungszuführungen und Abschreibungen in der Kapitalflussrechnung als "Zufluss" von flüssigen Mitteln wirken. Dies ist jedoch nur deshalb der Fall, da Rückstellungszuführungen und Abschreibungen als Aufwendungen die Startgröße der Kapitalflussrechnung, das Ergebnis nach Steuern gemindert haben. Da diese Aufwendungen jedoch nicht mit dem Abfluss von flüssigen Mitteln verbunden sind, wird das Ergebnis nach Steuern korrigiert, in dem diese beiden Posten wieder zurück-addiert werden. Trotzdem wirken Rückstellungszuführungen und Abschreibungen aus den folgenden Gründen als Finanzierung:
Durch die Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an ein Unternehmen gebunden, da die Zuführungen zu Rückstellungen den Jahresüberschuss mindern, so dass weniger Mittel für Ausschüttungen (Mittelabflüsse) zur Verfügung stehen. Entscheidend ist dabei die Fristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Sie werden auch als innerbetriebliche Fremdfinanzierung bezeichnet.
Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Pensionsrückstellungen, besonders in der Phase von Neuzusagen. Sie besitzen durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital aus Sicht des Unternehmens; aus Sicht vieler externer Analysten (auf jeden Fall aus Sicht der Rating-Agenturen) werden sie jedoch tatsächlich als Fremdkapital behandelt.
Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen beruht grundsätzlich auf ersparten Auszahlungen, da der Kauf des Investitionsgutes und evtl. die damit verbundene Auszahlung bereits in einer früheren Periode erfolgt ist. Damit ein Finanzierungseffekt eintritt, müssen die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen als Einzahlungen zugeflossen sein.
Werden die zurückfließenden Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so wird dies als Kapitalfreisetzungseffekt bezeichnet. Werden die freien Mittel sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten reinvestiert, so folgt daraus der Kapazitäterweiterungseffekt.
Auch in diesem Punkt wird zwischen zwei möglichen Finanzierungsunterpunkten getrennt:
* offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen. Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können - in Abhängigkeit vom Steuersystem - Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch als „Schütt-aus-hol-zurück-Methode“ bekannt.
Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich: Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen, die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven resultieren aus dem Vorsichtsprinzip und der Anwendung von Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten und sind zum Teil illegal:
* Überbewertung von Passiva
Die Selbstfinanzierung gilt in einigen Situationen als vorteilhaft, da durch sie Steuern gespart werden, die die Krisenfestigkeit eines Unternehmens erhöht und durch ausbleibende Zinszahlungen eine risikoreichere Unternehmensstrategie forciert werden kann. Zugleich kann aber auch Kapital nicht optimal verwendet werden und im Vergleich zu den Marktalternativen könnte sie vergleichsweise „teurer“ (mögliche Kosten durch fehlende Gewinne bei Finanzanlagen) sein.
|