Bausparen Themen-BlogDer Bausparmarkt in Deutschland wird zu etwa zwei Drittel durch 15 private Bausparkassen und zu etwa einem Drittel durch elf Landesbausparkassen abgedeckt. Bei etwa zwei Drittel aller Wohnungsbaufinanzierungen in Deutschland ist eine Bausparkasse beteiligt.
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bausparen durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien für Sparleistungen auf Bausparkonten und die Zahlung von Arbeitnehmersparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen gefördert.
Der dem Bausparsystem zugrundeliegende kollektive Spargedanke wurde bereits um 200 v. Chr. in China verwirklicht. Während der Han-Dynastie wurden gemeinnützige Spargesellschaften auf Gegenseitigkeit gegründet.
Die erste Bausparkasse entstand 1775 in Birmingham, danach in den USA (1831), in Australien und Neuseeland (1832), in Südafrika (1833) sowie in Brasilien (1834).
1885 wurde durch Pastor von Bodelschwingh in Bielefeld die erste deutsche Bausparkasse, die Bausparkasse für Jedermann, gegründet.
Endgültig konnte sich das Bausparsystem in den Jahren 1924 bis 1929, auf Grund des hohen Finanzmittelbedarfes für den Wiederaufbau nach dem Ersten Weltkrieg, in Deutschland etablieren.
Ende der 1930er Jahre gab es die erste grundlegenden Änderung im deutschen Bausparsystem. Das bis dahin gebräuchliche „Lossystem“ wurde durch ein Bewertungsverfahren, das gerechter war, ersetzt. Es machte den Zuteilungstermin des einzelnen Bausparers von der Art und Weise seiner Sparkapitalbildung abhängig.
Nach der Währungsreform 1948 begann mit dem Wirtschaftswunder der Aufschwung der deutschen Bausparkassen.
1973 traten das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung in Kraft. Damit wurde für die Geschäftstätigkeit der privaten und öffentlichen Bausparkassen eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen.
Durch die Novellierung des Bausparkassengesetzes 1991 wurde den Bausparkassen der Weg in den Europäischen Binnenmarkt eröffnet. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit von Blankokrediten für Kleinstdarlehen und ein umfangreiches Paket bauspartechnischer Sicherungsmaßnahmen geschaffen.
Die Bausparkassen unterscheiden sich untereinander in ihren Rechtsformen.
Die im Verband der 15 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder Banken. Eine Sonderform ist die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die der DZ Bank (Eigentümer: Volks- und Raiffeisenbanken) mehrheitlich gehört.
Über eine Sonderrolle im Lager der privaten Bausparkassen verfügt auch das BHW, das bis 2005 vom Deutschen Beamtenbund und Deutschem Gewerkschaftsbund getragen wurde und sich so auf eine große Zahl von Vertrauensleuten im öffentlichen Dienst stützen konnte. Am 2. Januar 2006 wurde BHW von der Postbank übernommen.
Die zweite Bausparkassengruppe, derzeit 11 Landesbausparkassen, besteht aus Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehreren Bundesländer und/oder der jeweiligen Sparkassenorganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband und werden von dort durch die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen betreut.
Vier Landesbausparkassen sind unselbständige Abteilungen/Geschäftsbereiche einer Landesbank oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem Bausparkassengesetz, als selbständige Bausparkassen.
Drei Landesbausparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechtes.
Auf Grund der regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen, im Gegensatz zu den bundesweit tätigen, privaten Bausparkassen, untereinander nicht im Wettbewerb.
Die dritte Bausparkassengruppe sind die privaten Bausparkassen, wie z.B. die Wüstenrot Bausparkasse, die das Bausparen in Deutschland begründet hat. Die Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank haben eigene Bausparkassen. Wegen des Bausparkassengesetzes müssen die Bausparkassen rechtlich selbstständige Gebilde sein.
Die Grundidee des Bausparens kann man an folgendem Beispiel verdeutlichen:
Zehn Bauwillige ohne Eigenkapital sparen mit dem Ziel, Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage ist, ein Zehntel der Erwerbskosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt. Bringen die zehn Bauwilligen ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt (Zuteilung) werden (ein Zehntel als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung und Neun Zehntel als Bauspardarlehen). Wenn jetzt unterstellt wird, dass der zugeteilte Bausparer jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Zuteilungstopf" zurückzahlt, so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereits im zweiten Jahr verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht Spar- und zwei Tilgungsleistungen im "Zuteilungstopf", so dass auch der dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann.
Die Bausparwirklichkeit ist allerdings etwas komplizierter, da es keine geschlossene Bauspargruppe gibt. Gleichwohl basiert das heutige Bausparsystem auf der dargestellten Grundidee des kollektiven Bausparens.
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